Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite Stiftung
Rückseite

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifterfestgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten und die Destinatäre können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigenZwecken.

Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen).

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstandvertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien, eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird ebenfalls als Stiftung bezeichnet, ebenso – allgemeiner – auch die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
  • 1 Geschichtliche Entwicklung
    • 1.1 Wortherleitung
  • 2 Deutschland
    • 2.1 Rechtsfähige Stiftung
    • 2.2 Nicht rechtsfähige Stiftung
    • 2.3 Organisation und Finanzen
      • 2.3.1 Gründung
      • 2.3.2 Steuerbegünstigung
      • 2.3.3 Die wirtschaftlichen Verhältnisse
    • 2.4 Arten von Stiftungen
      • 2.4.1 Stiftungen des öffentlichen Rechts
      • 2.4.2 Kirchliche Stiftungen
      • 2.4.3 Familienstiftungen
      • 2.4.4 Privatnützige Stiftungen
      • 2.4.5 Gemeinschafts-, Dach-, Verbund- und Bürgerstiftungen
      • 2.4.6 Unternehmensverbundene Stiftungen
    • 2.5 Stiftungsersatzformen
    • 2.6 Große Stiftungen
  • 3 Österreich: Privatstiftung
  • 4 Schweiz
    • 4.1 Trennungs- und Erstarrungsprinzip
    • 4.2 Stiftungen von Unternehmen
      • 4.2.1 Arten: Holding-Stiftung, Unternehmensträger-Stiftung
      • 4.2.2 Rechtliches
      • 4.2.3 Steuerliche Aspekte
      • 4.2.4 Errichtungsgründe
    • 4.3 Das Sammelvermögen
    • 4.4 Familienstiftung
    • 4.5 Kirchliche Stiftung
  • 5 Fürstentum Liechtenstein
    • 5.1 Vergabestiftungen
    • 5.2 Vermögensverwaltung
    • 5.3 Familienstiftungen
    • 5.4 Steuerflucht
    • 5.5 Geldwäsche
    • 5.6 Stiftungsaufsicht
    • 5.7 Kritik
  • 6 Frankreich
    • 6.1 Übersicht
    • 6.2 Kirchliche Stiftungen
    • 6.3 Fonds de Dotation
    • 6.4 Räumliche Verteilung
    • 6.5 Stiftungsaufsicht
  • 7 Siehe auch
  • 8 Literatur (Auswahl)
  • 9 Weblinks
  • 10 Einzelnachweise

Geschichtliche Entwicklung[Bearbeiten]
Kirche des Klosters Neuzelle (Niederlausitz), gestiftet am 12. Oktober 1268 von Markgraf Heinrich dem Erlauchten
Fuggerei, Augsburg
August Hermann Franckegründete unter anderem Waisenhäuser mit Spendengeldern.

Stiftungen haben eine lange Tradition. Im Mittelalter entsprangen sie als Stift den frommen Gedanken des Stifters, der auch die Sicherung des eigenen Seelenheils im Blick hatte, aber auch als Gründungsstadt oder Siedlung, die den Stifter als Lehnsherr auf gute Rendite hoffen ließ.

Typisch für das Mittelalter sind Memorialstiftungen (Memorien), die dazu dienten, das Andenken an den Stifter aufrechtzuerhalten. Zahlreiche dieser Stiftungen bestanden bis in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges, manche auch bis zur Säkularisation, einige bis heute. Mildtätige Überlegungen führten zu sozialen Stiftungen, wie Hospitälern, Waisenhäusern und anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Eine der bekanntesten Stiftungen von Einzelpersonen des Mittelalters ist die Fuggerei, die als Sozialsiedlung bis heute ihren Stiftungszweck erfüllt.

Neuansiedlungen sowohl zur Kolonisierung, nach erfolgreichen Feldzügen (Eroberungen) wie auch nach entvölkernden Naturkatastrophen (etwa Seuchen) waren schon immer ein wichtiger Bestandteil der Politik. Zu den Stiftungen von Ansiedlungen im deutschen Sprachraum zählen die frühen Klostergründungen der Anfangszeit des Heiligen Römischen Reiches in den südlichen und östlichen Randgebieten durch die Kolonisationsorden, um als Keimzelle sowohl der Besiedlung wie auch der Mission zu dienen, dieDeutsche Ostsiedlung, und die Gründungsstädte des Spätmittelalters. So sind etwa Ortsnamen auf -stift besonders im ostbairischenRaum erhalten, die sich auf von Landesherren bezahlte Rodungsgebiete beziehen.

Historisch betrachtet gehören die deutschen Stiftungen zu den großen Kontinuitäten in einem von Diskontinuitäten geprägten Land. Berühmte Kirchen und Klöster sind sichtbare Zeichen früher Stiftungstätigkeit. Die bis heute bestehende Bürgerspitalstiftung in Wemding in Bayern führt sich ebenfalls auf das 10. Jahrhundert zurück. Spätestens im 13. Jahrhundert, als das römische Recht beginnt, in Deutschland wieder Fuß zu fassen, sich die Sozialstruktur verändert und eine erhebliche Verstädterung einsetzt, entstehen zahlreiche Stiftungen, die alle Wechselfälle der Geschichte überlebt haben. Die Stiftung Bürgerspital zum Heiligen Geist in Würzburg, gegründet 1316, ist nur eines von rund 250 Beispielen von Stiftungen, die älter als 500 Jahre sind und heute noch bestehen. Dagegen stammt die Sozialstiftung Fuggerei in Augsburg, die häufig als älteste deutsche Stiftung angesehen wird, erst aus dem Jahr 1516 und ist somit neun Jahre jünger als die Sozialstiftung von Valentin Ostertag.

Die Verankerung der Stiftung in der Zeitachse macht sie offenkundig gerade dann attraktiv, wenn Ordnungen zusammenbrechen oder sich verändern. Dies hat damit zu tun, dass das Stiften oft als Instrument der gesellschaftlichen Integration gesehen wurde. Dies gilt beispielsweise für die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg (das prominenteste Beispiel sind die 1698 gegründeten Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale)), für die Zeit nach dem Ende des Alten Reichs (StiftungStädelsches Kunstinstitut, 1815) oder für die Gründerzeit (Carl-Zeiss-Stiftung, 1889). Nach dem Ersten und nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgten in Deutschland zunächst kaum Neugründungen. Die Hyperinflation von 1923, die Herrschaft der Nationalsozialisten, die sog. „Stunde Null“ von 1945 und die kommunistische Regierung in der DDR ließen viele bestehende Stiftungen zum Erliegen kommen, sei es durch Vermögensauszehrung, Enteignung oder aus anderen Gründen.

Erst sehr langsam wurden in Westdeutschland ab den 1950er Jahren, in Ostdeutschland ab den 1990er Jahren wieder in größerer Zahl Stiftungen neu gegründet. Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und des Stiftungszivilrechts (ab 2000) und die damit verbundene breitere öffentliche Diskussion über Sinn und Wert von Stiftungen haben in Verbindung mit dem starken Anwachsen von Vermögenswerten in privater Hand und dem Wiedererstarken der Idee des Bürgerengagements dafür gesorgt, dass heute in einem Jahr etwa so viele Stiftungen gegründet werden wie vor 20 Jahren in einem Jahrzehnt. Neben privaten Stifterpersönlichkeiten treten vermehrt auch Unternehmen, Vereine, Verbände und Gebietskörperschaften als Stifter auf.

Wortherleitung[Bearbeiten]

Zum Begriff "Stiften" bzw. "Stiftung" ist bei Johann Christoph Adelung[1] im Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (1811) ausgeführt, dass dies

  1. ein Begriff, welcher mit "Spitze" zu tun hat,
  2. ein Begriff, welcher "Ausdehnung in die Höhe, ingleichen Festigkeit, Dauer", ist.

Im letzteren Sinne sei der Begriff für die Stiftung, eine auf Dauer angelegte Einrichtung, übertragen worden. Adelung führt unter dem Begriff "Stiften" dazu aus:Figürlich der Grund von dem Daseyn eines Dinges auf alle künftige Zeiten seyn. (a) Im weitesten Verstande, wo es nur noch in einigen Fällen üblich ist. An welchem Orte ich meines Nahmens Gedächtniß stiften werde, 2 Mos. 20, 24. Sich ein ewiges Andenken, ein gutes, ein schlechtes Andenken stiften. Das erste Testament ward nicht ohne Blut gestiftet, Ebr. 9, 18. Einen Feyertag, ein Fest stiften, es auf alle künftige Zeiten anordnen und einrichten. Ein Reich stiften, es gründen, sich die Unterthanen dazu erwerben und sammeln. Ein Volk, ein Geschlecht stiften. Einen Gottesdienst, einen Orden, eine Stadt stiften. Aber ein Gesetz stiften u. s. f. sind nicht mehr üblich. (b) In engerer Bedeutung ist stiften eine Anstalt nicht nur anordnen und einrichten, sondern auch zu derselben Fortdauer die nöthigen Kosten auf eine dauerhafte und bleibende Art bestimmen und anweisen. Ein Kloster, einen Altar, eine Canonicat-Kirche, ein Bisthum, ein Armenhaus, ein Lazareth, eine Universität, eine Akademie, eine Schule, eine öffentliche Feyerlichkeit stiften. Wo es denn auch wohl von dem dazu bestimmten und ausgesetzten Vermögen gebraucht wird. Sein Vermögen zu einem Kloster stiften, ein Capital zu einer Spende, zu einem Almosen stiften, bestimmen, aussetzen und auf alle folgende Zeiten niederlegen. Aber von Personen, wie in der Deutschen Bibel, Priester, Wahrsager, Sänger stiften, ist veraltet. 3. Im weitesten Verstande ist es oft bloß den Grund eines Dinges enthalten, demselben den Ursprung, des Daseyn geben, so daß der Begriff der Dauer und Festigkeit großen Theils verschwindet, oft aber der Begriff der angewandten Bemühung dafür eintritt. Frieden zwischen zwey streitenden Parteyen stiften. Freundschaft mit einander stiften. Ein Bündniß stiften. Eine Heirath zwischen zwey Personen stiften.

Im Duden[2] wird "Stift" bzw "Stiftung" weitgehend nur noch in der modernen Form angeführt.

Deutschland[Bearbeiten]

Stiftungen können sowohl als juristische Personen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts) als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige, unselbstständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung) errichtet werden. Stiftungsähnliche juristische Personen können außerdem in der Rechtsform der Stiftungs-GmbH, der Stiftungs-AG oder des Stiftungs-Vereins errichtet werden.

Im Unterschied zu einer Körperschaft, die durch ihre mitgliedschaftliche Struktur geprägt ist, und zu einer Anstalt, die Benutzer hat, sind rechtsfähige Stiftungen durch ihr Vermögen charakterisiert und beziehen sich ggf. auf Begünstigte, so genannte Destinatäre. Steuerrechtlich gelten die meisten Stiftungen als Steuersubjekt und unterliegen damit unter anderem der Körperschaftsteuer, wenn sie nicht als gemeinnützige Stiftungen davon befreit sind. Stiftungen können zu jedem legalen Zweck errichtet werden, der das Gemeinwohl (strikt zu unterscheiden von der steuerlichen Gemeinnützigkeit) nicht gefährdet (§ 80 Abs. 2 BGB).

Das Stiftungsrecht des Bundes und der Länder, besonders aber auch das Steuerrecht machen den Stiftern und Stiftungen eine Reihe von Vorschriften, darunter einige, die für Interpretationen und Ermessenspielräume der damit befassten Behörden offen sind. Dennoch hat sich der Charakter des Stiftens als ein Akt eigener Rechtsetzung seit dem frühen Mittelalter erhalten. Es gibt für diesen Zweck keine obligatorischen Muster- oder Standardsatzungen. Der Gestaltungswille jedes Stifters ist gefordert, um die Vorteile dieses Instruments gemeinnützigen Handelns auszuschöpfen. Gründliche konzeptionelle Vorarbeiten und eine engagierte Geschäftsführung sind unabdingbar.

Stiftungstype (Auswahl)Bestand (Anzahl)[3] Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts 20.150 (Stand: 31.12.2013)[4] Unternehmensstiftungen mindestens 300 nicht rechtsfähige Stiftungen / Treuhandstiftungen 30.000 bis 80.000 (Schätzung)

2013 gab es 638 neu errichtete rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (2012: 645). Auf 100.000 Bürger kamen Ende 2013 rund 25 Stiftungen. Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den meisten rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts (3.902 in 2013), gefolgt von Bayern (3.652) und Baden-Württemberg (3.038). Das bundesweite Städteranking nach Stiftungsdichte führt Würzburg Ende 2013 mit 90 rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts pro 100.000 Einwohner. Die Stadt mit meisten rechtsfähigen Stiftungen in absoluten Zahlen ist Hamburg.[5] 96 % aller Stiftungen in Deutschland verfolgen gemeinnützige Zwecke.[6] Die mit Abstand bekannteste Stiftung in Deutschland ist die Stiftung Warentest.[7]

Rechtsfähige Stiftung[Bearbeiten]

Eine rechtsfähige Stiftung des

Diese Karteikarte wurde von fabules erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: