Zivilrecht (Fach) / Schuldrecht BT (Lektion)

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Vorderseite Leistungsnähe (str.)
Rückseite

Der Dritte muss bestimmungsgemäß mit der Leistung in Berührung kommen und daher den Gefahren von Schutzpflichtverletzungen ebenso ausgesetzt sein wie der (potenzielle) Vertragsgläubiger selbst.

1. BGH-"Nitrierofen" : Leistungsnähe muss sich auf die Hauptleistung beziehen

2.aA: DIe Bestimmungsgemäßheit der Haupt oder Nebenleistung muss auf den Dritten anwendbar sein.

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