Anny (Fach) / Sozialmedizin (Lektion)

Vorderseite GKV - Hilfsmittel
Rückseite

Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt, wenn sie:

  1. eiene Behinderung verhindern oder ausgleichen (Hörgeräte, Prothesen) oder deren Fortschreiten aufhalten.
  2. Wenn sie den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen
  3. Gilt nicht für Kontaktlinsen

Diese Karteikarte wurde von Annabella erstellt.