Anny (Fach) / Sozialmedizin (Lektion)
Vorderseite
GKV - Hilfsmittel
Rückseite
Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt, wenn sie:
- eiene Behinderung verhindern oder ausgleichen (Hörgeräte, Prothesen) oder deren Fortschreiten aufhalten.
- Wenn sie den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen
- Gilt nicht für Kontaktlinsen
Diese Karteikarte wurde von Annabella erstellt.