Anny (Fach) / Sozialmedizin (Lektion)

Vorderseite Versorgungsamt und GdB
Rückseite

Zuständig für die Anerkennung einer Behinderung; darum muss sich der Patient selbst bemühen, nicht der Arzt.

Grad der Behinderung (GdB)

  • Seelische, psychische, körperliche Beeinträchtigung der Teilhabe am sozialen Leben
  • Beurteilung nach "Internationaler Klassifikation der Funktionstüchtigkeit" (ICF) in 10er Schritten
  • Behinderung ab >= 20
  • Schwerbehindert ab >=50
  • Gleichstellung im Arbeitsleben möglich ab >=30 bei starker Beeinträchtigung der Berufsausführung

Diese Karteikarte wurde von Annabella erstellt.