Anny (Fach) / Sozialmedizin (Lektion)
Vorderseite
Versorgungsamt und GdB
Rückseite
Zuständig für die Anerkennung einer Behinderung; darum muss sich der Patient selbst bemühen, nicht der Arzt.
Grad der Behinderung (GdB)
- Seelische, psychische, körperliche Beeinträchtigung der Teilhabe am sozialen Leben
- Beurteilung nach "Internationaler Klassifikation der Funktionstüchtigkeit" (ICF) in 10er Schritten
- Behinderung ab >= 20
- Schwerbehindert ab >=50
- Gleichstellung im Arbeitsleben möglich ab >=30 bei starker Beeinträchtigung der Berufsausführung
Diese Karteikarte wurde von Annabella erstellt.