Anny (Fach) / Sozialmedizin (Lektion)

Vorderseite "Öffnungsklausel"
Rückseite

Begriff der GUV;

Besagt, dass eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden kann, wenn ein wissenschaftlich erwiesener Zusammenhang zwischen der z.b. toxischen Einwirkung und den Schädigungsfolgen besteht.

Diese Karteikarte wurde von Annabella erstellt.