BWL (Fach) / Buchführung und Bilanzen (Lektion)

Vorderseite Unterscheidung Anlage- und Umlaufvermögen
Rückseite

Anlagevermögen:§247 Abs. 2Arten §266 Gliederung der Bilanz

Umlaufvermögen:Nicht dazu bestimmt dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen.Vermögensgegenstände zum Verkauf, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch bestimmt

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