BWL (Fach) / Buchführung und Bilanzen (Lektion)
Ein Beleg ist ein schriftlicher Beweis für die Richtigkeit von Angaben über geschäftliche Vorgänge
Bestandteile:-Betrag-Mengen- und Wertangabe-Zeitpunkt des Vorfalls-Text zur Erläuterung des Geschäftsvorfalls-Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten
Belegzwang:Er bildet die die Grundlage jeder ordnungsmäßigen Buchführung
Belegprinzip:Keine Buchung ohne Beleg
Belegunterscheidung:-Externe Belege, gelangen von außen ins Unternehmen oder Kopien von Dokumenten die das Untnehmen verlassen (Eingangs-, Ausgangsrechnung, Kontoauszüge, Frachtbriefe)
-Eigenbelege, künstlich erzeugte interne Belege, entstehen im Unternehmen (Lohn- Gehaltslisten, Materialentnahmeschein, Quittung für Privatentnahmen)
Belegaufbewahrung:-Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren §257 Abs. 4-geordnet, fortlaufende Nummer, vollständig zur retrograden (von der Buchung ausgehenden) oder progressiven (vom Beleg ausgehenden) Kontrolle der Geschäftsvorfälle-Kontierung und Buchungsanweisung ist zu vermerken
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