BWL (Fach) / Buchführung und Bilanzen (Lektion)

Vorderseite Begründung der Buchführungspflicht durch Kaufmannseigenschaften Kaufmannseigenschaften mit Paragraphen
Rückseite

§238 jeder Kaufmann ist zur Führung von Büchern verpflichtet Ausnahme §241a Absatz 1 für EK die in 2 aufeinander folgenden Jahren maximal 500000€ Umsatz oder 50000€ Gewinn erziehlten.

Istkaufmann - § 1 HGB Eintragung verpflichtend aber nur deklaratorisch in der Rechtswirkung

Kannkaufmann - §§ 2-3 HGB Eintragung ins Handelsregister rechtsbegründend, kostitutiv

Formkaufleute - § 6 HGB Kapitalgesellschaften und Genossenschten -GmbH, AG, KGaA

Diese Karteikarte wurde von Wupperente erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: