Recht (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
Rechtsgeschäft
Rückseite
besteht aus mindesten 2 übereinstimmenden Willenserklärungen, die auf die Erzielung eines bestimmten Rechtserfolges gerichtet ist.(Antrag ~Annahme) Bsp.: Kaufvertrag; Mietvertrag; Arbeitsvertrag; Dienstleitung;
Einseitige Rechtsgeschäfte
Bsp.: Mahnung, Kündigung, Testament
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