BWL (Fach) / UI (Lektion)
Vorderseite
Steuern
Rückseite
nach §3 Abgabenordnung Geldleistungen;
nicht für bes. Leistung;
von öffentlich-rechtlichem Gemeinwesen auferlegt (Erzielung Einnahmen);
Leistungspflicht an Gesetz gebunden
Ziel: Staatseinnahmen (Fiskalzweck) u./o. Lenkung sowie Umverteilung
zu unterscheiden von: Gebühren, Beiträgen
Diese Karteikarte wurde von linis erstellt.