Wirtschaftsverwaltungsrecht (Fach) / Wirtschaftsverwaltungsrecht (Lektion)
Vorderseite
Juristische Personen des Privatrechts
juperprivare
Rückseite
Verí SA plc,fund
- Vereine- Aktiengesellschaften- GmbHs- Stiftungen- u.a. sind grundsätzlich: Träger privaterRechte (Ausnahmen sind möglich, z.B. Beleihung mitHoheitsrechten, die eigentlich nur der Staat hat)
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