Wirtschaftsverwaltungsrecht (Fach) / Wirtschaftsverwaltungsrecht (Lektion)

Vorderseite Juristische Personen des Privatrechts juperprivare
Rückseite

Verí SA plc,fund

- Vereine- Aktiengesellschaften- GmbHs- Stiftungen- u.a. sind grundsätzlich: Träger privaterRechte (Ausnahmen sind möglich, z.B. Beleihung mitHoheitsrechten, die eigentlich nur der Staat hat)

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