Biologie (Fach) / Tierschutz u. Versuchstierkunde (Lektion)
Vorderseite
Zucht und Halten von Tieren §11 TSchG
Rückseite
Wer Wirbeltiere nach §4, §6, §9 hält oder züchtet, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Sachkundenachweis ist erforderlich
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