Biologie (Fach) / Tierschutz u. Versuchstierkunde (Lektion)

Vorderseite Tierversuche §7 TSchG
Rückseite

Eingriffe und Behandlungen an Tieren zu Versuchszwecken, - die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können (auch bei Veränderungen am Erbgut) Zweck: - Vorbeugen, Erkennen, Behandeln von Krankheiten bei Mensch und Tier; - Erkennen von Umweltgefährdungen - Prüfung von Stoffen auf Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge - Grundlagenforschung -Aus-, Fort- und Weiterbildung

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