Handlungsspezifische Qualifikation (Fach) / Veranstaltungsfachwirt (Lektion)
Vorderseite
GEMA
Rückseite
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
4 Sektoren:
- mechanische Vervielfältigungsrecht (Veröffentlichung von Songs auf Tonträgern)
- öffentliche Darbietung der Kompositionen und Texte
- Rundfunkrecht (alle Veröffentlichungen die im Rundfunk gespielt werden)
- Lizensrecht aus Synchronisation und Notendruck
Sobald bei einer Veranstaltung Musik gespielt wird muss die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden (auch bei GEMA-freiem Material)
Kosten entstehen jedoch nur wenn es GEMA-pflichtiges Material ist.
Es muss ein Musikfolgebogen (Playlist) abgegeben werden (vom Veranstalter und Künstler unterschrieben) -> bei Live-Musik
Tarif berechnet sich aus der Art der Darbietung dem Eintrittspreis sowie der Größe der Veranstaltung (qm)
Diese Karteikarte wurde von Dolphines erstellt.
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