Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)

Vorderseite "rechtzeitig" i.S.d. § 7 I 1 VVG
Rückseite

VN muss wohlüberlegte freie Entscheidung treffen können

=> VN muss sich mit Vertragsinhalt vertraut machen können

M1: Bedenkzeit von min. 3 Tagen

ABER:

  • Starre Regelung ist weder notwendig, noch ergibt sie sich aus FernabsatzRL II oder aus § 312c I BGB
  • Starre Regelung würde zu einer Entmündigung des Verbrauchers führen
DAHER

Versicherer muss VN nur Möglichkeit gegeben, sich mit Informationen auseinanderzusetzen

Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.