Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)
Vorderseite
"rechtzeitig" i.S.d. § 7 I 1 VVG
Rückseite
VN muss wohlüberlegte freie Entscheidung treffen können
=> VN muss sich mit Vertragsinhalt vertraut machen können
M1: Bedenkzeit von min. 3 Tagen
ABER:
- Starre Regelung ist weder notwendig, noch ergibt sie sich aus FernabsatzRL II oder aus § 312c I BGB
- Starre Regelung würde zu einer Entmündigung des Verbrauchers führen
Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.