Handlungsspezifische Qualifikation (Fach) / Veranstaltungsfachwirt (Lektion)

Vorderseite Franchising
Rückseite

vertraglich umfassend geregelte Beziehung zwischen einem Hersteller (= Franchisegeber) und einer Vielzahl von Absatzmittlern (= Franchisenehmer)

Franchisenehmer:

  • Recht & Pflicht genau bestimmte Leistungen unter Verwendung von Marke, Warenzeichen, Qualität, Beschaffenheit des Franchisegebers zu verkaufen
  • Übernahme des Marketingkonzepts des Franchisegebers

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