Handlungsspezifische Qualifikation (Fach) / Veranstaltungsfachwirt (Lektion)
Vorderseite
Franchising
Rückseite
vertraglich umfassend geregelte Beziehung zwischen einem Hersteller (= Franchisegeber) und einer Vielzahl von Absatzmittlern (= Franchisenehmer)
Franchisenehmer:
- Recht & Pflicht genau bestimmte Leistungen unter Verwendung von Marke, Warenzeichen, Qualität, Beschaffenheit des Franchisegebers zu verkaufen
- Übernahme des Marketingkonzepts des Franchisegebers
Diese Karteikarte wurde von Dolphines erstellt.
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