Zivilstation (Fach) / Diverses (Lektion)
Vorderseite
perpetuatio fori
Rückseite
§ 261 III Nr. 2 ZPO
Die Zuständigkeit des Prozessgerichts wird durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt.
Ausnahme: § 506 ZPO (auf Antrag), gilt aber nur für AGe!
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