Handlungsspezifische Qualifikation (Fach) / Veranstaltungsfachwirt (Lektion)

Vorderseite Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rückseite
  • einseitig vorformulierte Willenserklärung eines Anbieters
  • Individuelle ausgehandelte Absprache genießen Vorrang vor den AGB

Verwendung von AGB:

  • Vertragspartner muss die Möglichkeit zur Kenntnisnahme besitzen
  • Unklare Formulierungen gehen zulasten des Verwenders
  • Unwirksamkeit einer Klausel -> Unwirksamkeit der gesamten AGB
  • Haftungsausschluss für Schäden an Leben, Körper u. Gesundheit sind unwirksam

-> Bei unwirksamkeit der AGB bleibt der Vertrag an sich aber weiterhin gültig

Diese Karteikarte wurde von Dolphines erstellt.

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