Handlungsspezifische Qualifikation (Fach) / Veranstaltungsfachwirt (Lektion)
Vorderseite
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rückseite
- einseitig vorformulierte Willenserklärung eines Anbieters
- Individuelle ausgehandelte Absprache genießen Vorrang vor den AGB
Verwendung von AGB:
- Vertragspartner muss die Möglichkeit zur Kenntnisnahme besitzen
- Unklare Formulierungen gehen zulasten des Verwenders
- Unwirksamkeit einer Klausel -> Unwirksamkeit der gesamten AGB
- Haftungsausschluss für Schäden an Leben, Körper u. Gesundheit sind unwirksam
-> Bei unwirksamkeit der AGB bleibt der Vertrag an sich aber weiterhin gültig
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