Zivilstation (Fach) / Zulässigkeits-/Sachurteilsvoraussetzungen (Lektion)
Vorderseite
Prozessführungsbefugnis
Rückseite
- Zulässigkeitsvoraussetzung
- Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eignen Namen zu führen
- kein (P), wenn der Kläger ein eigenes Recht behauptet oder geltend macht
- nur wichtig, wenn der Kläger ein fremdes Recht geltend macht
≠ Sachbefugnis/Aktiv-/Passivlegitimation
Diese Karteikarte wurde von christinadierks erstellt.