Zivilstation (Fach) / Zulässigkeits-/Sachurteilsvoraussetzungen (Lektion)

Vorderseite Prozessführungsbefugnis
Rückseite
  • Zulässigkeitsvoraussetzung
  • Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eignen Namen zu führen
  • kein (P), wenn der Kläger ein eigenes Recht behauptet oder geltend macht
  • nur wichtig, wenn der Kläger ein fremdes Recht geltend macht

≠ Sachbefugnis/Aktiv-/Passivlegitimation

Diese Karteikarte wurde von christinadierks erstellt.