Zivilstation (Fach) / Zulässigkeits-/Sachurteilsvoraussetzungen (Lektion)
Vorderseite
Gilt der Beibringungsgrundsatz auch bzgl. der ZulässigkeitsVSSen?
Rückseite
Ja, die Parteien müssen die Tatsachen für das Vorliegen der VSSen beibringen; die Prüfung der VSSen erfolgt von Amts wegen.
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