Zivilrecht (Fach) / Zulässigkeit einer Klage (Lektion)

Vorderseite Was sind die wichtigsten Fälle der gesetzlichen Prozessstandschaft?
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  • Im Falle des gesetzl. Güterstandes bei der Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten, § 1368 BGB.
  • Bei der Gütergemeinschaft ist der verwaltende Ehegatte befugt, über die zum Gesamtgut gehörigen Rechte allein zu prozessieren, § 1422 BGB.
  • Nach der Veräußerung oder Abtretung des streitbefangenen Gegenstands bleibt die bisherige Partei (Veräußerer) Partei und befugt, den Prozeß über das ihr nicht mehr zustehende Recht im eigenen Namen weiterzuführen, § 265 ZPO.
  • Mitgläubigern, § 432 BGB.
  • Insolvenz-, Nachlass- und Zwangsverwalter sowie Testatmentsvollstrecker steht als Parteien kraft Amtes ein Prozessführungsrecht über fremde Rechtsverhältnisse zu.

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