Zivilrecht (Fach) / Zulässigkeit einer Klage (Lektion)
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Was sind die wichtigsten Fälle der gesetzlichen Prozessstandschaft?
Rückseite
- Im Falle des gesetzl. Güterstandes bei der Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten, § 1368 BGB.
- Bei der Gütergemeinschaft ist der verwaltende Ehegatte befugt, über die zum Gesamtgut gehörigen Rechte allein zu prozessieren, § 1422 BGB.
- Nach der Veräußerung oder Abtretung des streitbefangenen Gegenstands bleibt die bisherige Partei (Veräußerer) Partei und befugt, den Prozeß über das ihr nicht mehr zustehende Recht im eigenen Namen weiterzuführen, § 265 ZPO.
- Mitgläubigern, § 432 BGB.
- Insolvenz-, Nachlass- und Zwangsverwalter sowie Testatmentsvollstrecker steht als Parteien kraft Amtes ein Prozessführungsrecht über fremde Rechtsverhältnisse zu.
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