Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)
Vorderseite
sonst übliche Personenvereinigungen
Rückseite
z.B.
- BGB Gesellschaft
- OHG
- KG
- nicht rechtsfähiger Verein
- keine juristische Person
- Rechtsfähigkeit in Teilbereichen zuerkannt
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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