Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)

Vorderseite sonst übliche Personenvereinigungen
Rückseite

z.B.

  • BGB Gesellschaft
  • OHG
  • KG
  • nicht rechtsfähiger Verein
- keine juristische Person
- Rechtsfähigkeit in Teilbereichen zuerkannt

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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