Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)
Vorderseite
Definition
Geschäftsfähigkeit
Rückseite
... ist die Fähigkeit, im Rechtsverkehr selbstständig wirksam Erklärungen abgeben zu können.
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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