Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)

Vorderseite Wer ist Geschäftsfähig?
Rückseite

... alle juristischen Personen und derjenigen nat. Personen, die von ihrer Persönlichkeitsstruktur in der Lage sind, die Tragweite ihres Handelns zu überblicken (§§ 104 ff. BGB)

Grundsatz: jur. Personen mit Gründung / nat. Personen mit Vollendung 18. LJ

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: