Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)

Vorderseite beschränkte Geschäftsfähigkeit
Rückseite

§§ 107 - 113

  • nat. Personen nach Vollendung des siebten Lebensjahres und vor Vollendung des 18. Lebensjahres

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