Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)

Vorderseite Deliktsfähigkeit bei juristischen Personen
Rückseite

- selbst NICHT deliktsfähig

ABER: können sich über ihre Organe schuldhafte Handlungen zurechnen lassen (§ 31 BGB)

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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