Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)
Vorderseite
Deliktsfähigkeit bei juristischen Personen
Rückseite
- selbst NICHT deliktsfähig
ABER: können sich über ihre Organe schuldhafte Handlungen zurechnen lassen (§ 31 BGB)
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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