Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)
Vorderseite
Deliktsfähigkeit
Definition
Rückseite
Fähigkeit einer Person, für unerlaubte Handlungen im Sinne des BGB verantwortlich gemacht werden zu können und als Ausgleich Schadenersatz zu leisten.
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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