Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)

Vorderseite Deliktsfähigkeit Definition
Rückseite

Fähigkeit einer Person, für unerlaubte Handlungen im Sinne des BGB verantwortlich gemacht werden zu können und als Ausgleich Schadenersatz zu leisten.

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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