Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)

Vorderseite Taschengeldparagraph §110 BGB
Rückseite

  1. Der Vertrag wurde ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen.
  2. Der beschränkt Geschäftsfähige muss seine Verpflichtung vollständig erfüllt haben.
  3. Die Mittel zur Erfüllung müssen dem Minderjährigen zur freien Verfügung oder zu diesem speziellen Zweck überlassen worden sein.
  4. Die Mittel müssen vom gesetzlichen Vertreter / einem Dritten überlassen worden sein

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