Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)
Vorderseite
Taschengeldparagraph
§110 BGB
Rückseite
- Der Vertrag wurde ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen.
- Der beschränkt Geschäftsfähige muss seine Verpflichtung vollständig erfüllt haben.
- Die Mittel zur Erfüllung müssen dem Minderjährigen zur freien Verfügung oder zu diesem speziellen Zweck überlassen worden sein.
- Die Mittel müssen vom gesetzlichen Vertreter / einem Dritten überlassen worden sein
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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