Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)
Vorderseite
Geschäftsunfähigkeit
Rückseite
Fehlende Geschäftsfähigkeit §§ 104, 105 BGB:
- Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind (§104 Nr.1 BGB)
- dauernd Geisteskranke (§104 Nr.2 BGB)
- vorübergehend Geisteskranke (§105 I) - hochgradige Bewusstseinstrübung ab ca 3%o, Drogeneinfluss, Hypnose etc.
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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