Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)
Vorderseite
§ 2 BGB
Rückseite
Minderjährigkeit
=
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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