Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)
Vorderseite
Die Geschäftsfähigkeit
Definition
Rückseite
Fähigkeit einer Person, rechtswirksame Willenserklärungen zu äußern und von Dritten entgegennehmen zu können, um so Rechtsgeschäfte selbstständig zu begründen, zu ändern oder aufzuheben.
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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