Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit (Lektion)

Vorderseite Die Geschäftsfähigkeit Definition
Rückseite

Fähigkeit einer Person, rechtswirksame Willenserklärungen zu äußern und von Dritten entgegennehmen zu können, um so Rechtsgeschäfte selbstständig zu begründen, zu ändern oder aufzuheben.

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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