Arbeitswissenschaften (Fach) / Karteikarten (Lektion)

Vorderseite 2.5) Wie lassen sich Schutzeinrichtungen und Schutzsystem charakterisieren?
Rückseite

2.5) Gefahrstellen sind durch so genannte trennende Schutzeinrichtungen zu sichern. Trennende Schutzeinrichtungen müssen den Zugang zu dem Raum verhindern, der durch diese abge-schlossen wird, sowie Materialien fernhalten, die von der Maschine weggeschleudert bzw. ausgestoßen werden oder herabfallen können. Schutzsysteme: Schutzeinrichtungen müssen selbst zusätzlich gesichert, d. h. zu Schutzsyste-men erweitert werden durch das Kopplungs- oder Verriegelungsprinzip in drei verschiedenen Arten:

1. Ortsbindende Schutzeinrichtungen: Sie wirken dadurch, dass sie den Menschen bzw. sei-ne Körperteile an eine bestimmte Stelle außerhalb des Gefahrenbereiches „binden“.

2. Abweisende Schutzeinrichtungen: Sie wirken dadurch, dass die gefährdeten Körperteile des Menschen (unter Umständen auch der Mensch selbst) von der Gefahrstelle entfernt oder „abgewiesen“ werden.

3. Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion: Sie treten bei der Annäherung des Men-schen oder seiner Körperteile an den Gefahrenbereich in Funktion und setzen die Maschine durch Abschalten still oder lenken die gefahrbringende Bewegung um.

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