Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Ort der Beförderungsleistung
Teile die nicht auf das Inland erstrecken
Rückseite
§ 3b I S.2 UStG
Erstreckt sich eine solche Beförderung nicht nur auf das Inland, fällt nur der Teil der Leistung unter dieses Gesetz, der auf das Inland entfällt.
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