Arbeitswissenschaften (Fach) / Karteikarten (Lektion)
Vorderseite
4.3) Welche Maßnahmen und Grundsätze zur Reduzierung der Wirkung des Schalls auf den Menschen kennen Sie?
Rückseite
4.3)
Der Unternehmer ist verpflichtet, lärmmindernde Maßnahmen zu ergreifen;
ist der personen-bezogene Beurteilungspegel 80 dB(A),
- muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden;
- Lärmbereiche sind zu kennzeichnen,
wenn der ortsbezogene Tageslärmpegel 85 dB(A);
- für kennzeichnungspflichtige Lärmbereiche sind Programme zur Lärmminderung aufzustellen.
- Der Arbeitnehmer muss die zur Verfügung gestellten persönlichen Gehörschutzmittel anwenden.
Grundsätze:
Lärm ist unter allen Umständen zu vermeiden;
Lärmschutz ist bei Planung, Projektierung und Konstruktion zu berücksichtigen;
die Ausbreitung von Lärm ist durch Schall-dämmung, Schalldämpfung und räumliche Abtrennung der Lärmerzeuger zu vermeiden.
Diese Karteikarte wurde von AXM erstellt.
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