Arbeitswissenschaften (Fach) / Karteikarten (Lektion)

Vorderseite 4.3) Welche Maßnahmen und Grundsätze zur Reduzierung der Wirkung des Schalls auf den Menschen kennen Sie?
Rückseite

4.3)

Der Unternehmer ist verpflichtet, lärmmindernde Maßnahmen zu ergreifen;

ist der personen-bezogene Beurteilungspegel 80 dB(A),

  • muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden;
  • Lärmbereiche sind zu kennzeichnen,

wenn der ortsbezogene Tageslärmpegel 85 dB(A);

  • für kennzeichnungspflichtige Lärmbereiche sind Programme zur Lärmminderung aufzustellen.
  • Der Arbeitnehmer muss die zur Verfügung gestellten persönlichen Gehörschutzmittel anwenden.

Grundsätze:

Lärm ist unter allen Umständen zu vermeiden;

Lärmschutz ist bei Planung, Projektierung und Konstruktion zu berücksichtigen;

die Ausbreitung von Lärm ist durch Schall-dämmung, Schalldämpfung und räumliche Abtrennung der Lärmerzeuger zu vermeiden.

Diese Karteikarte wurde von AXM erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: