Geschichte (Fach) / Grundwissen (Lektion)

Vorderseite Alleinvertretungsanspruch
Rückseite

Die BRD vertrat seit 1955 den Anspruch, nur sie sei legitimiert, Deutschland völkerrechtlich zu vertreten

"Hallstein-Doktrin" = außenpolitische Doktrin der Bundesrepublik Deutschland von 1955 bis 1969.

Sie besagte, dass die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Deutschen Demokratischen Republik durch einen Staat als „unfreundlicher Akt“ der Bundesrepublik gegenüber angesehen werden müsse.

Die Gegenmaßnahmen der Bundesrepublik waren nicht festgelegt. Damit war eine weite Skala von wirtschaftlichen Sanktionen bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit dem betreffenden Staat möglich. Ziel war es, die DDR außenpolitisch zu isolieren.

Die sozialliberale Koalition unter Willy Brandt gab die Hallstein-Doktrin auf.

Grundlage der Doktrin war der Alleinvertretungsanspruch, die Auffassung, dass die Bundesrepublik die einzige legitime Vertretung des deutschen Volkes sei; hingegen waren weder der Deutsche Volkskongress noch die Regierung in der realsozialistischen DDR demokratisch legitimiert. Dass nur die Bundesrepublik Deutschland die Deutschen international vertreten dürfe und es auch nur eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt, wurde aus der damaligen Präambel des Grundgesetzes abgeleitet.

Benannt war die Doktrin nach Walter Hallstein (CDU), Staatssekretär im Auswärtigen Amt von 1951 bis 1958. Hallstein selbst ist nicht der Urheber, sie geht vielmehr auf eine Formulierung von Wilhelm Grewe, dem Leiter der politischen Abteilung im Außenministerium, vom 23. September 1955 zurück.

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