Geschichte (Fach) / Medienkaufmann (Lektion)

Vorderseite 2.22. Bitte streichen Sie Nichtzutreffendes. Pressverlage benötigen erst bei nenneswerten Firmenzusammenschlüssen /bereits bei kleineren Firmenzusammenschlüssen eine Genehmigung des Bundeskartellamtes.
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Presseverlage benötigen erst be nenneswerten Firmenzusammenschlüssen eine Genehmigung des Bundeskartellamtes

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