Geschichte (Fach) / Medienkaufmann (Lektion)

Vorderseite 2.18. Inwieweit beschränkt Artikel 5 des Grundgesetzes das Recht der freien Meinungsäußerung?
Rückseite

Das Recht der freien Meinungsäußerung wird eingeschränkt durch allgemeine Gesetzte: (StGb und Strafgesetzbuch) die Belange des Jugendmedienschutzes und das Recht auf Wahrung der persönlichen Ehre.

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