Europäische Integration (Fach) / C II Realwirtschaftliche Integration (Lektion)

Vorderseite Nenne ein paar Punkte der Freizügigkeitsrichtlinie!
Rückseite

Jeder EU-Bürger (auch nicht erwerbstätige) erhält eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis in jedem EU-Land und hat ein Recht auf Sozialleistungen.

Nach den 5 Jahren bekommt er automatisch das Daueraufenthaltsrecht.

Spezialfall Osteuropa: Übergangsfrist in der nur Selbstständige und Nichterwerbstätige dürfen immigrieren

Diese Karteikarte wurde von esel erstellt.