Europäische Integration (Fach) / C II Realwirtschaftliche Integration (Lektion)
Vorderseite
Nenne ein paar Punkte der Freizügigkeitsrichtlinie!
Rückseite
Jeder EU-Bürger (auch nicht erwerbstätige) erhält eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis in jedem EU-Land und hat ein Recht auf Sozialleistungen.
Nach den 5 Jahren bekommt er automatisch das Daueraufenthaltsrecht.
Spezialfall Osteuropa: Übergangsfrist in der nur Selbstständige und Nichterwerbstätige dürfen immigrieren
Diese Karteikarte wurde von esel erstellt.