Anny (Fach) / Sozialmedizin (Lektion)

Vorderseite Berufunfähigkeit
Rückseite

Muss in Dtl seit 2001 selbst versichert werden

Nach Sozialgesetzbuch und im Rahmen der GRV ist erst berufsunfähig, wer auch keine Verweisungstätigkeit mehr ausführen kann.

Bsp. Ein Chirurg kann wegen eines Tremors nicht mehr als Chirurg arbeiten, er kann aber noch als Allegemeinmediziner anfangen.

Private BUV können auf diese Fälle ausgeweitet werden.

Diese Karteikarte wurde von Annabella erstellt.