Anny (Fach) / Sozialmedizin (Lektion)
Vorderseite
"Öffnungsklausel"
Rückseite
Begriff der GUV;
Besagt, dass eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden kann, wenn ein wissenschaftlich erwiesener Zusammenhang zwischen der z.b. toxischen Einwirkung und den Schädigungsfolgen besteht.
Diese Karteikarte wurde von Annabella erstellt.